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Schuldnerberatung Ausweg finden

Wenn am Ende des Geldes noch Monat übrig ist

Geldschulden können Existenzen, Familien und Leben zerstören. Die Caritas hilft mit ihrer Sozialberatung für Menschen mit Schulden und finanziellen Problemen, den Weg aus der Verschuldung zu finden.

Beratung01

Wenn Sie bereits verschuldet sind oder finanzielle Probleme drohen, sollten wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Je früher, desto besser!

Wir möchten Sie

  • umfassend und kompetent informieren, damit Sie Ihre finanzielle Notlage überwinden können
  • Sie auf diesem Weg beraten und begleiten

Wir beraten und helfen

  • Ihre finanzielle Lage zu analysieren
  • eine vernünftige Haushaltsplanung zu erstellen
  • Sanierungspläne und Zukunftsperspektiven zu entwickeln
  • erfolgreich mit Gläubigern zu verhandeln
  • eine Insolvenz zu verhindern oder zu meistern
  • Ihr Geld zu schützen
  • Ihre Existenz zu sichern

Schulden haben meist vielfältige Ursachen. Deshalb arbeiten wir ganzheitlich und nachhaltig. In unserer sozialen Beratung geht es nicht nur um Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Probleme, vielmehr analysieren wir alle Bereiche Ihrer Lebenssituation.

Wir können nicht

  • Schulden übernehmen
  • Betroffenen finanziell unter die Arme greifen
  • aktuell Selbständige/Freiberufler beraten
  • bei Immobilienfinanzierungen beraten

Insolvenzberatung

Nach der Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz sind wir berechtigt, bei der Schuldenbereinigung im Sinne von § 305 InsO zu beraten.

Deshalb können wir

  • Sie bei der Antragstellung auf Privatinsolvenz unterstützen
  • Sie während des Verfahrens beraten
  • außergerichtliche Verhandlungen vor einer Insolvenz begleiten;
    Informationen über das Insolvenzverfahren finden Sie hier.

Terminvereinbarung

Wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch oder persönlich an uns.

  • Kurzfristige Termine erhalten Sie zur Ausstellung einer Erhöhungsbescheinigung für Ihr P-Konto. Den Antrag auf Erstellung einer Erhöhungsbescheinigung können Sie sich hier downloaden. Informationen zur Kontopfändung finden Sie hier.
  • Für eine ausführliche Beratung erhalten Sie ein Anmeldeformular, das Sie uns ausgefüllt zurücksenden. Dann teilen wir Ihnen einen Beratungstermin mit.

Voraussetzungen für die Beratung

Wohnsitz Stadt oder Landkreis Regensburg

Die Beratung ist streng vertraulich und kostenfrei.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Weitere Informationen zum Thema

Für Experten / Arbeitshilfe Existenzsicherungsberatung

engagieren Schuldnerberatung

Privatinsolvenz bietet Chance für wirtschaftlichen Neuanfang

Ein geregeltes Verbraucherinsolvenzverfahren führt Privatpersonen im Laufe von sechs Jahren aus der wirtschaftlichen und sozialen Sackgasse. Die Schuldnerberatungsstellen der Caritas in der Diözese Regensburg konnten in 1200 Fällen Rat und Hilfestellung geben. Ziel der Beratung ist nicht nur die Befreiung von Schulden, sondern ...

Ulrike (48) hat für den Kredit ihrer Schwester gebürgt. "Nur eine Formsache!", beruhigten damals die Schwester und der Sachbearbeiter der Bank. Doch leider war die neugegründete Firma nicht erfolgreich, Ulrikes Schwester schlitterte zurück ins Arbeitslosengeld II. Es blieben nur Schulden übrig - und plötzlich wurde Ulrike selbst aufgrund der Bürgschaft voll in Anspruch genommen. Da sie nur über ein geringes Einkommen verfügt und zwei Kinder zu versorgen hat, kann sie den geforderten Betrag nicht zurückzahlen.

Ebenso ging es Theresa (69): Den Kredit, den sie damals mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Mann aufgenommen hat, kann sie nicht mehr zurückzahlen. Ihre Rente ist nach Abzug der Miete und sonstiger festen Kosten zu gering. Monatelang hat sie versucht, den Kredit ordnungsgemäß zu begleichen. Leider ging dies aber nur mit neuen Schulden. Als Theresa in die Beratungsstelle kam, war auch ihr Girokonto hoffnungslos überzogen. Die Bank drohte bereits mit Kündigung.

Für beide Frauen ist durch das geregelte Insolvenzverfahren ein Licht am Ende des Tunnels zu erkennen: Sechs Jahre werden sie ihre pfändbaren Beträge an den Treuhänder abgeben und 2015 schuldenfrei sein. Die Schuldnerberater der Caritas begleiten diesen Prozess. Gerade in Krisenzeiten kommen jährlich weit über 1000 Personen in die anerkannten Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen der Caritas. In der Diözese Regensburg gibt es solche in Cham, Deggendorf, Kelheim, Regensburg, Straubing und Viechtach.

Ratsuchende erhalten dort Hilfestellung in allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Verschuldung auftreten. Für überschuldete Verbraucher gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldenbereinigung, an dessen Ende die verbleibenden Verbindlichkeiten erlassen werden können, eine "Restschuldbefreiung". Der Verbraucherkonkurs bietet die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang und gibt Hoffnung für ein weiteres Leben ohne Schulden.

Voraussetzung für die Antragstellung eines Insolvenzverfahrens ist zunächst der Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Ist dieser erfolgreich, erübrigt sich ein gerichtliches Verfahren. Scheitert er jedoch, wird dieses Scheitern von den Beratungsstellen bestätigt. Nur zwölfmal haben sich Gläubiger und Schuldner ohne gerichtliches Verfahren auf eine Schuldenbefreiung geeinigt. "Die Gläubiger sind immer weniger bereit, auf eine gütliche außergerichtliche Einigung einzugehen", stellt Alfred Damberger von der Caritas Regensburg fest. Ursache sei wohl das durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sinkende Einkommen, vermutet er. Ebenso sei eine Zunahme der Gläubigeranzahl bei niedrigen Forderungshöhen zu bemerken. Dies lasse darauf schließen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II oder andere mit niedrigem Einkommen immer mehr Gegenstände des täglichen Lebens auf Pump kaufen. Rücklagen könnten nur mehr schwer gebildet werden.

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von Verbraucherinsolvenz, mussten die Beratungsstellen bestätigen, dass der Vergleichsversuch gescheitert ist. Mit dieser formalen Bestätigung kann ein Betroffener einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen. Die Schuldner haben dann klar definierte Pflichten: Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich darum bemühen. Sie müssen jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen. Sie müssen ererbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben und sie müssen sechs Jahre alle pfändbaren Beträge an den Treuhänder abführen. Halten sie sich an diese Auflagen, dürfen sie sich nach dem festgelegten Zeitraum auf ein schuldenfreies Leben freuen.

Die Beratungsstellen der Caritas im Bistum Regensburg setzen damit die in ihren Qualitätsleitlinien formulierten Grundsätze zum Wohle der Ratsuchenden um: Ziel der Beratung ist nicht nur, die überschuldeten Menschen wieder zur Teilhabe am Wirtschaftsleben zu befähigen. Wesentlich ist, dass bei ihnen eine nachhaltige Änderung ihres Verhaltens eintritt. Erkennbar wird dies, wenn die Überschuldeten zukünftig verantwortungsvoll zwischen ihren Konsumwünschen und den vorhandenen finanziellen Ressourcen abwägen.

Herr T. hat bereits 2003 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nach den vorgeschriebenen Fristen bekam er den richterlichen Beschluss über den Erlass seiner Restschulden. Befreit stellt er fest: "Ohne Hilfe der Caritas hätte ich das nie geschafft."

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Zwei Hände halten ein Handy auf dessen Display ein Onlineshop für Mode zu sehen ist.
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Ist Shoppen nach dem Motto „buy now, pay later“ gefährlich?

Jetzt kaufen und später erst zahlen klingt nach einem guten Deal. Für viele ist Shopping nach dem Prinzip „buy now, pay later“ auch ungefährlich. Doch manche verlieren den Überblick und überschulden sich. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Ist Shoppen nach dem Motto „buy now, pay later“ gefährlich?'

zwei Euro-Geldscheine
Insolvenzrecht

Verkürztes Insolvenzverfahren – drei statt sechs Jahre

Gründe für eine Privatinsolvenz treten oft unvermittelt ein – Jobverlust, schwere Krankheit, Beziehungsaus. Das neue Insolvenzrecht soll Betroffenen durch die Verkürzung des Verfahrens helfen, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Zu den Erleichterungen kommen aber auch neue Pflichten. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Verkürztes Insolvenzverfahren – drei statt sechs Jahre'

Gespaartes Kleingeld wird ausgeschüttet
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Während der Corona-Krise müssen viele Leute noch mehr aufs Geld achten. Aber wie macht man das eigentlich am besten? An welchem Ende kann man am leichtesten sparen? Wir haben Tipps für dich gesammelt. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: '5 Tipps zum Sparen'

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+49 941 5021 511
+49 941 5021 509
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schuldnerberatung@caritas-regensburg.de
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Oder fragen Sie einfach bei Ihrem Kreis-Caritasverband vor Ort nach!

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